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Trägerschaft

Die Trägerschaft des Pflegestützpunktes Landkreis Calw teilen sich der Landkreis Calw sowie die Kranken- und Pflegekassen zu je einem Drittel. Die Geschäftsführung liegt bei der Abteilung Soziale Hilfen im Landratsamt Calw.

Mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz vom Juli 2008 und dem dort neu eingeführten §92c des SGB XI wurde die gesetzliche Grundlage für die Einrichtung von Pflegestützpunkten geschaffen.
Einen entsprechenden Kooperationsvertrag über die Einrichtung und den Betrieb von Pflegestützpunkten in Baden Württemberg beschlossen die Vertreter der Pflege- und Krankenkassen und die kommunalen Verbände auf Landesebene im Dezember 2008.

Die Trägerinstitutionen des Pflegestützpunktes Landkreises Calw sind:

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