Kurzzeitpflege
Übergangsweise z. B. im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung der Angehörigen bezuschusst die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen eine Kurzzeitpflege in einer stationären Altenhilfeeinrichtung.
Für die anfallenden Pflegekosten kann man von der Pflegekasse bis zu 1.612,00 € Zuschuss pro Jahr erhalten. Sofern die Leistungen der Verhinderungspflege aus dem laufenden Jahr noch zur Verfügung stehen können auch diese Leistungen ggf. für eine Verlängerung des stationären Aufenthalts herangezogen werden.